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AufgabenHege, Bepflanzug, Besatz ![]()
Der Angelsportverein Herrenberg ist nach dem Fischereigesetz Baden-Württemberg zur Hege der Fischbestände der Gewässer verpflichtet. Der gesetzliche Auftrag nach § 14 lautet: “...ist verpflichtet, einen der Größe und der Beschaffenheit der Gewässer....entsprechenden Fischbestand zu erhalten und zu hegen. Dabei sind die anderen Nutzungsarten am Gewässer angemessen zu berücksichtigen. Soweit erforderlich, ist ein künstlicher Besatz mit Fischen vorzunehmen.” Bei der Ausübung der Hege ist der Förderauftrag aus dem Naturschutzgesetz ( ...bei jedem Gewässer handelt es sich um ein geschütztes Biotiop gemäß § 24a Bundesnaturschutzgesetz) zu beachten. Weitere gesetzliche Bestimmungen sind im Wassergesetz, Wasserhaushaltsgesetz und im Tierschutzgesetz normiert. Die Aufgaben im Überblick:
Hier einige Bilder unserer Arbeitseinsätze ! ZieleDer Angelsportverein Herrenberg setzt sich auf Verbandsebene für die Schaffung eines Einheitsverbandes der Angler in Baden-Württemberg ein. Auf Kreisebene unterstützt der Angelsportverein Herrenberg die ARGE der Angelvereine im Kreis Böblingen. Dieser will als politisches Ziel den Ersatz der Naturschutzaufwendungen, die infolge von Besatzmaßnahmen entstehen. Da die Angler gesetzlich zur Hege und damit zum Erhalt von ausgewogenen Fischbeständen verpflichtet sind, kann dem nur mit Besatzmaßnahmen nachgekommen werden. Der Besatz wird aber durch Fischreiher dezimiert. Im Ergebnis werden im Kreis Böblingen die Fischreiher von den Anglern gefüttert. Fischreiher und Fische sind artenschutzrechtlich geschützt. Dieser Schutz ist Naturschutz und damit Aufgabe des Landes. Deshalb fordern Die Angler Teilersatz für Besatzmaßnahmen in Form von Zuschüssen. Projekte
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